Eine Zeile des Untertitels
Fa. Peter Hollmann, Lohrheidestr. 18, 44866 Bochum-Wattenscheid
Der BGH stärkt unsere Arbeit als Ihre Freie
Karosseriewerkstatt!
Eine Unfallschaden-Reparatur in einer freien qualifizierten
Karosserie-Fachwerkstatt, führt nicht zu einem Verlust der
Herstellergarantie. Der freie qualifizierte Karosserie-Fachbetrieb,
erkennbar als Meisterbetrieb und Mitglied in der zuständigen
Karosserie- und Fahrzeugbauer-Innung, repariert nach
Herstellervorgaben und -richtlinien und gibt auf die geleistete
Reparaturarbeit eine mindestens zweijährige Garantie.
Der Auto fahrende Kunde hat somit auch im freien Karosserie-
Fachbetrieb stets Gewähr dafür, dass sein Unfallschaden sach-
und fachgerecht repariert wird. Die zweijährige gesetzliche
Sachmängelhaftung sowie die von den Automobilherstellern
abgegebene Neuwagengarantie ist davon nicht betroffen. Diese
Garantie erlischt nicht im Falle eines Unfallschadens, der in einem
qualifizierten Fachbetrieb repariert wird.
Quelle: ZKF, Zentralverband Karosserie- und Fahrzeugtechnik e.V., 61118
Bad Vilbel
Lohrheidestr. 18, Bochum-Wattenscheid