Eine Zeile des Untertitels
Fa. Peter Hollmann, Lohrheidestr. 18, 44866 Bochum-Wattenscheid
Eine aktuelle Kundeninformation zur Verordnung
(EU) Nr. 461/2010 der EU-Kommission (GVO)
Die EU-Kommission stärkt unsere Arbeit als Ihre Freie
Kfz-Werkstatt!
Bei Inspektion, Service und Wartung haben Sie die
freie Werkstattwahl*.
Als Autofahrer haben Sie das Recht, mit Ihrem Fahrzeug auch
im Zeitraum der 24-monatigen Gewährleistung, und sogar im
erweiterten Gewährleistungs- bzw. Garantiezeitraum (z.B. bei
Kia 7 Jahre, Toyota und Suzuki 3 Jahre) zum Service in unseren
freien Kfz-Meisterbetrieb zu kommen, ohne dass Sie im Falle
eines Gewährleistungs- bzw. Garantiefalls Probleme mit dem
Fahrzeughändler oder Hersteller bekommen.
Denn: Damit das Autofahren bezahlbar bleibt, hat die EU-
Kommission mit der GVO 461/2010 im Sinne der europäischen
Verbraucher eine Verordnung erlassen, die seit dem 01.07.2010
die Verhaltensweise der Wettbewerber im Karftfahrzeugsektor
neu regelt. In den Leitlinien zur GVO (2010/C 138/05) stellt die
Kommission zudem klar, dass der Hersteller eines Fahrzeugs die
Gültigkeit der mit dem Kauf des Fahrzeug gegebenen
Herstellergarantien nicht davon abhängig machen darf, dass
Instandsetzung- und Wartungsdienste für das Fahrzeug, d.h.
Inspektionen, Service und Wartung, in einer Vertragswerkstatt
des Herstellers stattfinden müssen.
* Bitte beachten Sie, dass bei Leasingfahrzeugen, Kasko-
Versicherungen mit Werkstattbindung und separat erworbenen
Anschlussgarantien ggfl. andere Bedingungen gelten können.
Quelle: Mister A.T.Z. GmbH, Herdecke
Lohrheidestr. 18, Bochum-Wattenscheid